Als Pflegeberaterin:
Hier kooperiere ich derzeit mit dem Unternehmen „Medical:Contact“ in Essen, welche wiederum in Kooperation mit den Krankenkassen/ Pflegekassen arbeitet und die Aufträge an mich im Raum Augsburg vermittelt (derzeit bis zu 60 km im Umkreis).
Gerne können Sie mich als „Selbstzahler“ engagieren. Hierzu unterbreite ich Ihnen dann ein spezielles, an Ihre Bedürfnisse angepasstes Angebot. Dies ist allerdings derzeit noch nicht über die Kassen abrechenbar.
Was bedeutet Pflegeberatung?
Ihr Recht und das Recht Ihres Angehörigen auf eine Pflegeberatung ist gesetzlich in § 7a SGB XI verankert. Diese Beratung wird zum einen, durch uns als Pflegeberater und zum anderen von Pflegestützpunkten durchgeführt.
Nach § 7a SGB XI haben die Mitglieder von Kranken- bzw. Pflegekassen einen Anspruch auf Pflegeberatung.
Was bedeutet nun Pflegeberatung?
Wer trägt die Kosten einer Pflegeberatung?
Die Kosten werden von der Pflegekasse getragen. Die Pflegekassen sind von Gesetzes wegen beauftragt diese Pflegeberatung durchzuführen. Diese können wählen zwischen der Vergabe dieser Tätigkeit an freiberuflich tätige Mitglieder, der Bereitstellung eigene Pflegeberater und der Beratung durch Pflegestützpunkte.