Die Grundpflege beinhaltet:
- Hilfestellung im Ablauf des täglichen Lebens
- körperliche Pflege
- medizinische Pflege
Genauer gesagt bedeutet es die morgendliche und/ oder abendliche Körperpflege, wie Waschen des Ober/Unterkörpers oder Duschen und Baden, Zähneputzen, Rasieren, Frisieren und weiteres mehr.
Eine hauswirtschaftliche Versorgung bedeutet,alle aktiven Tätigkeiten, welche den Betroffenen dabei unterstützen, sein gewohntes Lebensumfeld weiterhin zu gewährleisten und zu verbessern.
Es soll helfen den Betroffenen und seine Angehörigen zu entlasten, so dass derjenige möglichst lange in seiner gewohnten Umgebung verbleiben kann.
Beispiel:
- Reinigung der Wohnung
- Beheizen der Wohnung
- Zubereitung von Essen/ warmes Essen
- Einkaufen
- Waschen der Kleidung
Ersatzpflege (früher: Verhinderungspflege) erhalten Betroffene, welche von ihren Angehörigen zuhause versorgt werden und diese Angehörigen dann Urlaub benötigen oder ein paar Stunden ausser Haus müssen und so den Betroffenen nicht selbst versorgen können.
Dies regelt das Sozialgesetzbuch XI § 39.